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EStG § 16 Abs 1 Z 1, § 29, § 30 Abs 1 Z 1 lit a, § 30 Abs 4: Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Liegenschaft können bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes nur dann abgezogen werden,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 542 Heft 18 v. 15.9.1997

wenn die Zinsen nicht bereits bei den Vermietungseinkünften abgezogen wurden; dem Spekulationserlös sind auch dann die tatsächlichen Anschaffungskosten gegenüberzustellen, wenn die AfA als Werbungskosten zur Vermietung geltend gemacht wurde

§ 16 Abs 1 Z 1 EStG 1988

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