Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Parkgebührenpflicht wegen kompetenzrechtlichen Mißbrauchs der Abgabenform zur Durchsetzung eines flächendeckenden Dauerparkverbotes; die Nichtentrichtung der Parkgebühr stellt kein Dauerdelikt dar; eine Differenzierung der Strafbemessung nach Minuten ist weder im Hinblick auf die fiskalischen Interessen noch im Hinblick auf den Strafzweck notwendig