FinStrG § 165 Abs 5: Die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederaufnahmeantrages ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 437 Heft 15 v. 1.8.1997
des § 165 Abs 5 FinStrG ist rechtmäßig, wenn zugleich der Wiederaufnahmeantrag abgewiesen wird