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FinStrG § 13 Abs 1: Der Versuch einer fahrlässigen Abgabenverkürzung ist nicht strafbar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 433 Heft 15 v. 1.8.1997

§ 13 Abs 1 FinStrG

Durch diese Bestimmung wird die Strafdrohung für vorsätzliche, nicht aber auch für fahrlässige Finanzvergehen auf den Versuch ausgedehnt.

VwGH 18.12.1996, 93/15/0070

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