daß er das Kfz selbst gelenkt oder an einem bestimmten Ort abgestellt hat, ist nicht entgegenzutreten
§ 3 Abs 1 ParkgebührenG für die Stadt Salzburg, LGBl 1989/28
daß er das Kfz selbst gelenkt oder an einem bestimmten Ort abgestellt hat, ist nicht entgegenzutreten
§ 3 Abs 1 ParkgebührenG für die Stadt Salzburg, LGBl 1989/28