die Anführung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen ist nach der Steiermärkischen LAO kein Sprucherfordernis einer abweisenden Berufungsentscheidung
§ 73 Abs 1 Stmk LAO
die Anführung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen ist nach der Steiermärkischen LAO kein Sprucherfordernis einer abweisenden Berufungsentscheidung
§ 73 Abs 1 Stmk LAO