§ 17 KStG 1966
§ 12 Abs 2 KStG 1988
Die Judikatur zum weiten Werbungskostenbegriff bei Ermittlung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften iSd § 30 Abs 4 EStG ändert als eine auf einen Veräußerungsvorgang bezogene Beurteilung nichts daran, dass Zinsen zum Erwerb einer Beteiligung iSd § 10 KStG unabhängig vom Anfall oder Nichtanfall von Gewinnen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.