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KStG § 12 Abs 2: Zinsen zum Erwerb einer Beteiligung iSd § 10 KStG sind unabhängig vom Anfall oder Nichtanfall von Gewinnen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 404 Heft 15 v. 1.8.1997

§ 17 KStG 1966

§ 12 Abs 2 KStG 1988

Die Judikatur zum weiten Werbungskostenbegriff bei Ermittlung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften iSd § 30 Abs 4 EStG ändert als eine auf einen Veräußerungsvorgang bezogene Beurteilung nichts daran, dass Zinsen zum Erwerb einer Beteiligung iSd § 10 KStG unabhängig vom Anfall oder Nichtanfall von Gewinnen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

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