§ 35 Abs 1 FinStrG
Art 212 Zollkodex
Durch eine seit 1. 1. 1995 vorgenommene Einfuhr (aus Drittstaaten) von Suchtstoffen nach Österreich kann, sofern diese nicht (ausnahmsweise legal) in den Wirtschaftskreislauf eingehen, kein Schmuggel mehr begangen werden.