vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 85 Abs 1, § 86a Abs 1, § 276 Abs 1: Wirksame Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Wege von Telekopierern; Fehler in der Datenübertragung gehen zu Lasten des Absenders

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 374 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 85 Abs 1 BAO

§ 86a Abs 1 BAO

§ 276 Abs 1 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!