BAO § 85 Abs 1, § 86a Abs 1, § 276 Abs 1: Wirksame Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Wege von Telekopierern; Fehler in der Datenübertragung gehen zu Lasten des Absenders
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 374 Heft 14 v. 15.7.1997