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EStG § 4 Abs 4: Eine Rückstellung für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Altlastensanierung ist steuerlich anzuerkennen, wenn der Behörde die sach­verhaltsmäßigen Voraussetzungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 357 Heft 14 v. 15.7.1997

für die Geltendmachung der Leistungspflicht bekannt sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bekannt werden

§ 4 Abs 4 EStG 1988

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