prognostizierte Gesamtgewinne sind bei einem durch Flugzeugabsturz abgeschlossenen Beobachtungszeitraum nicht zu berücksichtigen
§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1972
prognostizierte Gesamtgewinne sind bei einem durch Flugzeugabsturz abgeschlossenen Beobachtungszeitraum nicht zu berücksichtigen
§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1972