§ 7 Vlbg FremdenverkehrsG, LGBl 1978/9
§ 1 Vlbg AbgabengruppenVO LGBl 1992/1
Die letzten beiden Absätze in § 1 Z 1 der Vlbg AbgabengruppenVO, wonach Privatzimmervermieter sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern jedenfalls bestimmte Beträge (Mindestbeträge) an Fremdenverkehrsbeitrag zu entrichten haben, werden als gesetzwidrig aufgehoben. Diese Bestimmungen finden im FremdenverkehrsG keine Deckung; sie widersprechen sogar der Regelung des § 7 Abs 4 Fremdenverkehrsgesetz, welche die Abgabenerhebung ausschließt, wenn der Abgabenbetrag die Höhe von 200 S nicht erreicht.