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BAO § 115 Abs 2, § 161 Abs 3: Das Parteiengehör ist verletzt, wenn von der eingereichten Abgabenerklärung ohne Vorhalt und ohne Begründung abgegangen wird und der angenommene Sachverhalt auch im Berufungsverfahren nicht festgestellt wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 329 Heft 13 v. 1.7.1997

wenn sich die Aufhebung aus einem dieser Aufhebungsgründe als berechtigt erweist; Qualifizierung einer atypisch stillen Beteiligung des Gesellschafters einer GmbH als verdeckte Einlage

§ 115 Abs 2 BAO

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