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EStG § 19: Abgrenzung zwischen Mietzinsvorauszahlung und Darlehen; eine erst nach Zufluß der Mietzinsvorauszahlungen in den Mietvertrag aufgenommene Rückzahlungsverpflichtung kann sich nur in den folgenden Besteuerungsabschnitten auswirken

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 309 Heft 13 v. 1.7.1997

§ 19 EStG 1988

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