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Burgenländische LAO § 150 Abs 2: Die Übermittlung einer Lastschriftan­zeige mit Begleitschreiben, das auf die Verordnungen des Gemeinderates verweist, genügen der Bescheidanforderung zur Angabe der Bemessungsgrundlage nicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 256 Heft 10 v. 15.5.1997

Rechtsmittelentscheidungen unterbrechen die Einhebungsverjährung

§ 150 Abs 2 Bgld LAO

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