Burgenländische LAO § 150 Abs 2: Die Übermittlung einer Lastschriftanzeige mit Begleitschreiben, das auf die Verordnungen des Gemeinderates verweist, genügen der Bescheidanforderung zur Angabe der Bemessungsgrundlage nicht
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 256 Heft 10 v. 15.5.1997
Rechtsmittelentscheidungen unterbrechen die Einhebungsverjährung