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BAO § 167: Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Beweiswürdigung beschränkt sich auf das Ausmaß der durchgeführten Ermittlungen und die Schlüssigkeit der angestellten Überlegungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 229 Heft 10 v. 15.5.1997

§ 4 EStG 1972

§ 9 Abs 3 EStG 1972

1. Wenn der StPfl zur Buchführung verpflichtet ist oder freiwillig Bücher führt, ist das Ergebnis der betrieblichen Einkunftsquelle durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Eine Buchführung muss jederzeit über den Stand des betrieblichen Vermögens Auskunft geben können.

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