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Ministerialentwurf des Steuerreformgesetzes 2015/2016 samt Erläuterungen (Auszug)

digital onlyBearbeiterin: Mag. Sabine SadloÖStZ_digitalOnly 2015/5ÖStZ_digitalOnly 2015, 1 Heft 22 v. 27.5.2015

Durch die Punktation im Ministerratsvortrag vom 17. 3. 2015 waren die Eckpunkte der Steuerreform 2015/2016 schon im Vorfeld bekannt (vgl ÖStZ 2015/238). Mit dem am 20. Mai in Begutachtung geschickten Ministerialentwurf11129/ME NR 25. GP : Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 - StRefG 2015/2016). (die Frist endet am 5. Juni) bringt das BMF nun die - vom Volumen betrachtet - größte Entlastung der zweiten Republik zur Umsetzung. Die Gegenfinanzierung der Tarifreform soll durch ein Bündel von Maßnahmen gedeckt werden (zB Registrierkassenpflicht) sowie - abgekoppelt vom StRefG 2015/2016 - durch die Bekämpfung von Sozialbetrug im Aufgabenbereich des BMASK (ME 6. 5. 2015, 124/ME NR 25. GP ) und durch die Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aus dem Bankenpaket (ME 12. 5. 2015, 126/ME NR 25. GP , betr Konteneinsichtnahme für Finanzverwaltung: Einführung eines zentralen Kontenregisters, verpflichtende Mitteilung von höheren Kapitalabflüssen durch die Banken, automatischer Austausch von Bankinformationen).

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