Durch die Punktation im Ministerratsvortrag vom 17. 3. 2015 waren die Eckpunkte der Steuerreform 2015/2016 schon im Vorfeld bekannt (vgl ÖStZ 2015/238). Mit dem am 20. Mai in Begutachtung geschickten Ministerialentwurf1 (die Frist endet am 5. Juni) bringt das BMF nun die - vom Volumen betrachtet - größte Entlastung der zweiten Republik zur Umsetzung. Die Gegenfinanzierung der Tarifreform soll durch ein Bündel von Maßnahmen gedeckt werden (zB Registrierkassenpflicht) sowie - abgekoppelt vom StRefG 2015/2016 - durch die Bekämpfung von Sozialbetrug im Aufgabenbereich des BMASK (ME 6. 5. 2015, 124/ME NR 25. GP ) und durch die Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aus dem Bankenpaket (ME 12. 5. 2015, 126/ME NR 25. GP , betr Konteneinsichtnahme für Finanzverwaltung: Einführung eines zentralen Kontenregisters, verpflichtende Mitteilung von höheren Kapitalabflüssen durch die Banken, automatischer Austausch von Bankinformationen).