Auf der Website der COFAG seien ergänzend zu den für die Fördergewährung relevanten VO mitsamt Anhängen auch regelmäßig FAQs zu den jeweiligen Förderprodukten veröffentlicht worden. Da die FAQs tw Bestandteil der Förderverträge geworden seien, bedürfe es iHa allfällige Rückerstattungsansprüche nach dem COFAG-NoAG einer rechtlichen Beurteilung betr deren Verbindlichkeit. Das BFG habe sich in zwei Entscheidungen bereits mit dieser Problematik befasst. Der Artikel zeigt auf, dass durchaus Zweifel an der Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung des BFG bestünden.

