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BAO: Aufhebungsbescheid und neuer Sachbescheid werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten zugestellt - die Rechtsprechung des BFG

Steuerrecht AktuellMMMag. Dr. Philipp Loser/Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. LL.M. (U.S. Law)ÖStZ 2026/122ÖStZ 2026, 148 Heft 6 v. 30.3.2026

Das Problem, dass der neue Sachbescheid vor dem Aufhebungsbescheid (digital) zugestellt wird, hat sogar in den Medien für Aufregung gesorgt.11 Der Standard, IT-Panne in der Finanz sorgt für Aufregung und könnte den Staat viel Geld kosten, (6. 2. 2026; https://www.derstandard.at/story/3000000311342/it-panne-in-der-finanz-sorgt-fuer-aufregung-und-koennte-den-staat-viel-geld-kosten [abgefragt 20. 3. 2026]). Die Autoren analysieren die Problematik sowie die aktuellen Entscheidungen des BFG (in denen im Regelfall der Aufhebungs- und Sachbescheid aufgehoben oder sogar der Aufhebungsbescheid für nichtig erklärt wurde) und stellen Überlegungen zu dieser BFG-Rechtsprechung an. Dabei stellen die Autoren auch eine alternative Lösung vor.

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