Das Problem, dass der neue Sachbescheid vor dem Aufhebungsbescheid (digital) zugestellt wird, hat sogar in den Medien für Aufregung gesorgt.1 Die Autoren analysieren die Problematik sowie die aktuellen Entscheidungen des BFG (in denen im Regelfall der Aufhebungs- und Sachbescheid aufgehoben oder sogar der Aufhebungsbescheid für nichtig erklärt wurde) und stellen Überlegungen zu dieser BFG-Rechtsprechung an. Dabei stellen die Autoren auch eine alternative Lösung vor.

