Im Beitrag analysiert Pregesbauer eine Entscheidung des österr BFG über die Verweigerung der Hauptwohnsitzbefreiung gem § 30 Abs 2 Nr 1 lit b EStG für einen nigerianischen Diplomaten, der beim OPEC-Fonds in Wien beschäftigt sei. Die Steuerbehörden hätten die Befreiung mit der Begründung abgelehnt, dass Diplomaten in Ö nur einer beschränkten Steuerpflicht unterlägen und daher keinen inländischen Wohnsitz geltend machen könnten. Das Gericht habe diese Auffassung bestätigt und betont, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht Voraussetzung für die Befreiung sei. Diese Entscheidung führe zu Rechtsunsicherheit für Diplomaten. Der Autor untersucht die rechtlichen Grundlagen für Steuerprivilegien von Diplomaten und internationalen Beamten, die Auslegung des Begriffs "Wohnsitz" nach österr Steuerrecht und stellt die Annahme in Frage, dass Privilegien aufgrund von Steuerabkommen automatisch eine beschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht implizieren.

