Der dt BFH habe in einem aktuellen Beschluss vom 9. 7. 2025 Zweifel daran geäußert, ob im Fall der Übertragung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft bei einem zeitlichen Auseinanderfallen von Signing und Closing tatsächlich zwei unterschiedliche Erwerbsvorgänge vorlägen, die jeweils eine GrESt-Pflicht auslösen (könnten). Diese Überlegung werfe die Frage auf, wie mit vergleichbaren Fallkonstellationen in Ö nach den umfassenden Neuregelungen des österr GrEStG durch das BBG 2025

