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Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen. Klarstellung im Hinblick auf Dauerschuldverhältnisse (Höllwerth, SWK 26/2025, S. 1129)

Artikelrundschau September 2025 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/57ÖStZ 2026, 94 Heft 4 v. 27.2.2026

Als Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen bezeichne man üblicherweise Vereinbarungen, die es dem Vermieter erlaubten, die Miete an die Inflation anzupassen. Bei einem allgemeinen Preisanstieg steige damit auch die Miete. Nach einzelnen Entscheidungen des OGH und einem Erk des VfGH habe Verunsicherung über die Rechtswirksamkeit solcher Wertsicherungsklauseln bei Mietverträgen zwischen Unternehmern und Konsumenten bestanden. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung habe nunmehr der 10. Senat des OGH eine Klarstellung zu einem wichtigen Teilaspekt der Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln vorgenommen: Auf Dauerschuldverhältnisse, die darauf angelegt seien, dass die Leistung des Unternehmers nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung vollständig zu erbringen sei, sei § 6 Abs 2 Z 4 KSchG (Verbot einer Entgeltanhebung innerhalb von zwei Monaten) nicht anwendbar.

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