Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sei aktuell von hoher Dynamik geprägt. Dies sei für eine Vielzahl von Unternehmen mit einer Unsicherheit hinsichtlich der formellen und inhaltlichen Berichtspflichten verbunden. Die mit 5. 1. 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Directive (CSRD) sollte bis zum 6. 7. 2024 in nationales Recht der EU-MS transformiert werden. Bei 8 MS, darunter D und Ö, sei die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. In D sei am 22. 3. 2024 ein Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht worden, dem am 24. 7. 2024 ein Regierungsentwurf gefolgt sei. Dieser befinde sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. In Ö sei der ME zur Umsetzung der CSRD am 13. 1. 2025 vorgelegt worden und derzeit im vorparlamentarischen Verfahren. Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz diene als Umsetzungsgrundlage, enthalte aber noch keine vollständige Umsetzung - insb würden Regelungen zum Berufs- und Aufsichtsrecht für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer fehlen.

