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Gebührenpflicht eines Erbübereinkommens mit Sicherstellungsvereinbarung (Bodis, SWK 34/2024, S. 1364)

Artikelrundschau Dezember 2024 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/220ÖStZ 2025, 207 Heft 8 v. 30.4.2025

Eine Vereinbarung über die hypothekarische Sicherstellung von Forderungen unterliege grds der Gebühr nach § 33 TP 18 GebG (Hypothekarverschreibungen). Werde die Sicherstellung im Rahmen eines Erbübereinkommens zwischen mehreren Erben vereinbart, liege kein einheitliches Rechtsgeschäft vor. Vielmehr sei die Sicherstellungsvereinbarung ein Nebengeschäft zum Erbübereinkommen und gem § 19 Abs 2 Satz 2 GebG gebührenbefreit, wenn und insoweit das Erbübereinkommen als Hauptgeschäft selbst einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliege (VwGH 5. 9. 2024, Ra 2023/16/0121).

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