Auch wenn man meinen könnte, die Wünsche der operativen Betrugsbekämpfung wären mit dem jüngst verabschiedeten Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG 2024) bereits umfassend erfüllt worden, bleibe festzuhalten, dass verschiedene Teilbereiche der legistischen Anpassungsbedarfe - vielfach auch weitgehend materienfremde Themen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Betrugsbekämpfung haben - gar nicht berührt worden seien und einer Überarbeitung harren würden. Vonseiten der finanzpolizeilichen Betrugsbekämpfung werde daher auch weiterhin Reformbedarf bei Sozialbetrug und Sozialleistungsbetrugsbekämpfung geortet.

