Der Beitrag enthält einige Gedankengänge als Anregungen für die neue Gesetzgebungsperiode für den Bereich des materiellen Wirtschafts- und Finanzstrafrechts. Dabei erhebe die Zusammenstellung der Themen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und repräsentiere auch nicht "die Strafrechtswissenschaft", sondern allein die persönliche Meinung des Autors.

