vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässigkeit einer Bescheidänderung gemäß § 295 Abs 1 BAO anlässlich der meritorischen Beschwerdeerledigung (Obmascher, BFGjournal 11-12/2024, S. 441)

Artikelrundschau Dezember 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/206ÖStZ 2025, 206 Heft 8 v. 30.4.2025

§ 192 BAO normiere zwingend, dass "abgeleitete" Bescheide in Übereinstimmung mit den Inhalten der zugrunde zu legenden Feststellungsbescheide zu ergehen hätten. § 295 Abs 1 BAO sehe vor, dass im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides der abgeleitete Bescheid durch einen neuen Bescheid zu ersetzen, und so der Einklang beider Bescheide herzustellen sei. Eine meritorische Beschwerdeerledigung sei einer nachträglichen Erlassung eines Feststellungsbescheides gleichzuhalten und könne ebenfalls die Verpflichtung zur Erlassung eines gem § 295 Abs 1 BAO abgeänderten Bescheides auslösen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!