Das EuG habe in seiner Entscheidung v 2. 10. 2024 das von der EU im Rahmen der Sanktionen verhängte Verbot nichtstreitiger Rechtsberatung für Russland bestätigt. Es habe entschieden, dass die Maßnahme weder die anwaltliche Unabhängigkeit noch die Rechtsstaatlichkeit gefährde und im Einklang mit den Zielen der EU-Sanktionen stehe. Ein beim EuGH eingelegtes Rechtsmittel könnte nun für zusätzliche Klarheit sorgen.

