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Neuerungen bei den Sorgfalts- und Meldepflichten aufgrund aktueller WiEReG-Novellen. Frühzeitige Umsetzung eines Teils des EU-Geldwäsche-Pakets (Edelhauser, SWK 36/2024, S. 1424)

Artikelrundschau Dezember 2024 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/189ÖStZ 2025, 203 Heft 8 v. 30.4.2025

Der Umfang der in Ö zur Geldwäscheprävention geforderten Offenlegung von Daten und Dokumenten sei in den letzten Jahren laufend erhöht worden, zuletzt mit den seit Juli 2024 in Kraft getretenen neuen Meldepflichten der WiEReG-Novelle (BGBl I 2023/97). Bereits Mitte Oktober 2024 habe das BMF den Entwurf einer weiteren WiEReG-Novelle im Rahmen eines FM-GwG-Anpassungsgesetzes vorgelegt, mit dem die den Rechtsträgern auferlegten Sorgfalts- und Meldepflichten weiter verschärft und deutlich ausgeweitet worden seien. Dies bedeute, dass Teile des von der EU beschlossenen Geldwäsche-Pakets bereits Jahre vor dessen Wirksamwerden im Juli 2027 von Ö verbindlich umgesetzt würden.

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