Eine Serie von Verbandsklageverfahren zu entgeltbezogenen AGB-Klauseln und Geschäftspraktiken sorge derzeit bei Juristen für rauchende Köpfe: Neben dem üblichen Unterlassungsbegehren finde sich darin auch ein Beseitigungsbegehren, und zwar auf proaktive Rückzahlung an die betroffenen Verbraucher oder auf deren individuelle schriftliche Aufklärung über die Unwirksamkeit und den resultierenden Rückzahlungsanspruch. Mit der Frage der Statthaftigkeit beschäftigt sich der vorliegende Beitrag.

