Am 22. 7. 2024 sei das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) in BGBl I 2024/133 veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz werde ua dem Genossenschaftsgesetz (GenG) ein neuer § 91a angefügt. Dieser neue Paragraf ermögliche ab 1. 1. 2025 die Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft. Im Beitrag werden die steuerlichen Folgen einer solchen Umwandlung behandelt.

