Die Forschungsprämienverordnung sei mit BGBl II 2024/281 novelliert worden. Der Betrag für die Berücksichtigung des fiktiven Unternehmerlohns sei an den aktuellen Wert der Österr Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) angepasst worden; daneben seien Aktualisierungen vorgenommen und der Verordnung eine Abkürzung - FoPV - gegeben worden.

