Im Zusammenhang mit der Festsetzung von COFAG-Rückerstattungsansprüchen iSd COFAG-NoAG stellt sich in der Praxis die Frage, inwiefern auch verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund des in diversen COFAG-Förderrichtlinien vorgesehenen Ausschlussgrundes von der Fördergewährung durch unzulässige Gewinnausschüttungen bzw einem Verstoß gegen die angemessene Dividenden- und Entnahmepolitik, eine Rolle spielen können.

