Dieser Beitrag behandelt das neue Verrechnungsverbot des § 9 Abs 6 Z 4a KStG für Verlustvorträge in Unternehmensgruppen. Dabei erfolgt eine Analyse des Anwendungsbereichs der Bestimmung und der praktischen Herausforderungen, die sich für Steuerpflichtige in Unternehmensgruppen ergeben.1

