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Die Progressionsabgeltung für 2025 (Kufner/Mayr, RdW 2024/548, S. 708)

Artikelrundschau Oktober 2024 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/115ÖStZ 2025, 122 Heft 5 v. 13.3.2025

Nachdem die Bundesregierung bereits Anfang Juli die Maßnahmen für die Progressionsabgeltung 2025 beschlossen habe, sei das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) am 12. 9. 2024 im Rahmen des Budgetausschusses parlamentarisch eingebracht und am 18. 9. 2024 vom NR (Plenum) beschlossen worden. Der Beitrag beleuchtet die Maßnahmen der Progressionsabgeltung für das Jahr 2025 näher.

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