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Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 mit kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2025/100ÖStZ 2025, 99 Heft 5 v. 13.3.2025

Um das drohende EU-Defizitverfahren zu vermeiden, hat die neue Bundesregierung bereits beim ersten Ministerrat am 5. März 2025 zentrale Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf den Weg gebracht. Wie im Regierungsprogramm vereinbart, werden dringend notwendige Maßnahmen zur Konsolidierung rasch umgesetzt. Diese wurden am 6. März 2025 vom Budgetausschuss beschlossen und könnten am 7. März 2025 vom Nationalrat besiegelt werden, um schnellstmöglich in Kraft zu treten.

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