Das Autor:innenteam befasst sich in diesem Beitrag mit der Besteuerung von Verwaltungsratshonoraren im Rahmen des Steuerabkommens mit D. Das Thema wird insb vor dem Hintergrund zweier praktischer Beispielsfälle untersucht, die verdeutlichen, dass solche Konstellationen mitunter zu sehr überraschenden Ergebnissen führen könnten.

