Um die kalte Progression zu kompensieren, wurde 2022 das EStG um den § 33a erweitert, wonach der Einkommensteuertarif iwS jährlich an die Inflation anzupassen ist. Dies erfordert jährliche Änderungen zahlreicher Beträge im EStG und führt zu mehr Aufwand bei der Steuerberechnung und zunehmender Intransparenz. Es wird eine Methode vorgeschlagen, die ohne Tarifänderungen zu denselben Ergebnissen führt und die Nachteile der derzeitigen Vorgangsweise vermeidet.

