Ein nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-GF einer GmbH könne auch selbstständige Einkünfte beziehen, die nicht dem ASVG und die Bezüge nicht den Lohnnebenkosten unterliegen. Die aktuelle Entscheidung des BFG 27. 6. 2024, RV/4100582/2018, fasse dies nochmals zusammen und stelle auch klar, dass die Weisungsfreistellung unerlässlich sei.

