Eine Umgründung einer FlexKapG in eine andere Rechtsform führe zwangsläufig dazu, dass Unternehmenswertanteile ("UWA") in Geschäftsanteile oder Aktien umgewandelt werden müssten, weil andere Rechtsformen UWA nicht kennen würden. Da den Unternehmenswertbeteiligten ("UWB") für den Fall der Umwandlung ihrer UWA in Geschäftsanteile ein Zustimmungsrecht zustehe, sei zu überlegen, ob UWB auch bei Hinaus-Umgründungen aus der Rechtsform der FlexKapG ein Zustimmungsrecht zustehe oder nicht.

