Vor Kurzem sei der finale UmgrStR-WE 2024 veröffentlicht worden. Das Hauptaugenmerk der Änderungen sei auf der Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten Gesetzesänderungen gelegen, insb durch das AbgÄG 2023 und die Einführung des EU-UmgrG. Neben diesen gesetzlich bedingten Änderungen und der Einarbeitung der höchstgerichtlichen Judikatur fänden sich im WE auch Ergänzungen und Klarstellungen zur bisherigen Verwaltungspraxis. Der Beitrag stellt eine Auswahl der neuen Aussagen zu internationalen Umgründungen näher dar.

