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Zinsenersparnis 2025 aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2025/42ÖStZ 2025, 43 Heft 3 v. 17.2.2025

Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2025 4,5 %. Erlass des BMF 25. 10. 2024, 2024-0.757.904.

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