Mit dem BBG 2025 werde die Basispauschalierung iSd § 17 Abs 1 EStG ausgeweitet: Die Umsatzgrenze werde von 220.000 € stufenweise auf 420.000 € angehoben. Der Pauschalierungssatz für (bestimmte) Betriebsausgaben bleibe bei den freiberuflichen, beratenden, schriftstellerischen, wissenschaftlichen und unterrichtenden Tätigkeiten gleich. Er betrage weiterhin 6 %. Der Maximalbetrag der pauschalierten Betriebsausgaben erhöhe sich auf 19.200 € (Veranlagung 2025) und 25.200 € (ab 2026). Bei den übrigen betrieblichen Tätigkeiten erhöhe sich das Betriebsausgabenpauschale auf 13,5 % für 2025 und ab 2026 auf 15 %. Dementsprechend würden sich auch die Höchstbeträge aus der Betriebsausgabenpauschalierung erhöhen.

