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BBG 2025: Zur Basispauschalierung neu (Achatz/Kirchmayr, taxlex 2025/49, S. 209)

Artikelrundschau Juli 2025 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/636ÖStZ 2025, 646 Heft 24 v. 23.12.2025

Mit dem BBG 2025 werde die Basispauschalierung iSd § 17 Abs 1 EStG ausgeweitet: Die Umsatzgrenze werde von 220.000 € stufenweise auf 420.000 € angehoben. Der Pauschalierungssatz für (bestimmte) Betriebsausgaben bleibe bei den freiberuflichen, beratenden, schriftstellerischen, wissenschaftlichen und unterrichtenden Tätigkeiten gleich. Er betrage weiterhin 6 %. Der Maximalbetrag der pauschalierten Betriebsausgaben erhöhe sich auf 19.200 € (Veranlagung 2025) und 25.200 € (ab 2026). Bei den übrigen betrieblichen Tätigkeiten erhöhe sich das Betriebsausgabenpauschale auf 13,5 % für 2025 und ab 2026 auf 15 %. Dementsprechend würden sich auch die Höchstbeträge aus der Betriebsausgabenpauschalierung erhöhen.

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