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Neueste Erkenntnisse des BFH zur Auslegung des Betriebsstättenbegriffs. New Findings of the German Federal Fiscal Court on the Interpretation of the PE Concept (Bendlinger, SWI 7/2025, S. 365)

Artikelrundschau Juli 2025 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/617ÖStZ 2025, 630 Heft 23 v. 16.12.2025

Am 18. 12. 2024 habe sich das BFG mit der Besteuerung von Betriebsstätten in vier Fällen befasst. In den Entscheidungen I R 47/21 und I R 39/21 habe das Gericht zu entscheiden gehabt, ob und unter welchen Umständen dt Unternehmen eine "feste Geschäftseinrichtung" in CH und UK begründen könnten, wodurch sie Gewinne von der dt Besteuerung ausschließen könnten. In seinen Entscheidungen I R 45/22 und I R 49/23 habe das Gericht über die Anwendbarkeit dt Missbrauchsbekämpfungsvorschriften auf die Gewinnzuweisung an Betriebsstätten entschieden. In seiner Beurteilung der Auslegung des Begriffs "Betriebsstätte" sei das Gericht zu Schlussfolgerungen gekommen, die tw von den Kommentaren zu Art 5 des OECD-Musterabkommens abweichen würden. Die jüngsten Entscheidungen des BFH könnten auch für grenzüberschreitende Aktivitäten österr Unternehmen von Bedeutung sein. Bendlinger kommentiert die Entscheidungen des Gerichts zum Konzept der Betriebsstätten im Rahmen von DBA.

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