Mit 30. 6. 2025 seien das Bundesfinanzgesetz 2025 (BGBl I 2025/22), das Bundesfinanzgesetz 2026 (BGBl I 2025/23), das Bundesfinanzrahmengesetz 2025 bis 2028 und Bundesfinanzrahmengesetz 2026 bis 2029 (BGBl I 2025/24) sowie das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) veröffentlicht worden. Das Werkzeug eines Budgetbegleitgesetzes sei dem Beobachter der österr Gesetzgebung bekannt, werde es doch immer wieder gebraucht, um unter der Begründung, das Budget nachhaltig zu sanieren, teils sehr massive Eingriffe in die Rechtsordnung vorzunehmen, ohne dass darüber mit Wissenschaft und Praxis im Rahmen von Diskussionen während eines Begutachtungsverfahrens Konsens gesucht werde.

