Das BBG (wie auch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II) verfolge ua die Förderung der Steuergerechtigkeit, die Entlastung von Unternehmen und deren Beschäftigten sowie die Reduzierung des Haushaltsdefizits. Mit unterschiedlichen steuerbelastenden wie auch steuerentlastenden Maßnahmen versuche der Gesetzgeber, diesen Zielvorgaben gerecht zu werden. Neue Steuerbelastungen fänden sich in der Einführung des 30%igen Umwidmungszuschlags. Änderungen im Stiftungseingangssteuergesetz würden ebenso zu einer höheren steuerlichen Belastung für Vermögenswidmungen führen. Die Zwischensteuer bei Privatstiftungen solle ebenfalls angehoben werden. Steuerentlastungen, wie der Entfall der USt auf Verhütungsmittel und Damenhygieneprodukte, sollten ab Januar 2026 schlagend werden und Verbraucher entlasten. Zudem gebe es auch 2025 eine Mitarbeiterprämie, die bis 1.000 € unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sei.

