Das Budgetbegleitgesetz 2025 sei am 30. 6. 2025 zu BGBl 2025/25 kundgemacht worden und die Änderungen seien mit 1. 7. 2025 in Kraft getreten. Der ÖRAK habe sich mit einer umfangreichen Stellungnahme dazu geäußert, und es seien auch einige Anmerkungen der Rechtsanwaltschaft im weiteren Gesetzwerdungsprozess berücksichtigt worden. Der Artikel bietet einen Überblick über die für die rechtsanwaltliche Praxis wichtigsten Neuerungen.

