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Die Jahressechstelbegünstigung des § 67 Abs 1 EStG bei grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmern auf dem grundfreiheitsrechtlichen Prüfstand

Steuerrecht AktuellMag. Maximilian Pfluger/Raphaela Riegler, LL.M. (WU)/Dr. Jürgen Romstorfer, LL.M. (WU), BSc. (WU), BAÖStZ 2025/600ÖStZ 2025, 612 Heft 23 v. 16.12.2025

Das BFG befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von monatlich aliquot ausbezahlten Sonderzahlungen im Rahmen von grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung. Nach der stRsp des VwGH ist in solchen Fällen die Begünstigung des § 67 Abs 1 EStG nicht anzuwenden, was nach Ansicht des BFG gegen die Grundfreiheiten verstößt. Daher ist § 3 Abs 4 LSD-BG iVm § 67 Abs 1 EStG unionsrechtskonform auszulegen und die Begünstigung dennoch zu gewähren.11BFG 17. 3. 2025, RV/7103198/2024.

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