Investierten Mieter in ein Mietgebäude, stelle sich die Frage, ob und wann Werterhöhungen eines Mietgebäudes durch Mieterinvestitionen als Einnahmen des Vermieters aus dem Mietverhältnis zu erfassen seien. Systematisch und teleologisch konsistente Lösungen werden entwickelt. Alternative Gestaltungen über Baurechte werden erläutert.

